TAppV-Novelle nicht vor 2027

Da die EU-Kommission begonnen hat, die „EU-Mindestanforderungen für die tierärztliche Ausbildung“ zu überarbeiten und EU-Recht über nationalem Recht steht, ist mit einer Überarbeitung der Tierärztlichen Approbationsverordnung (TAppV) nicht vor Frühjahr 2027 zu rechnen. Somit ist der Traum von einer raschen Umsetzung zu Gunsten einer zeitgemäßeren und besseren Ausbildung des tierärztlichen Nachwuchses geplatzt.

Noch bis zum Fakultätentag am 10. April 2024 in Berlin hatten die Initiatoren gehofft, die Novellierung hin zu mehr professionellen Kompetenzen, Ökonomie, Kommunikation und Ethik sowie eine Erweiterung der klinischen Ausbildung noch in dieser Legislaturperiode abschließen zu können. Doch dann gab der BMEL-Abteilungsleiter Prof. Dr. Dr. Markus Schick bekannt, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) nun zu einem Jahr Stillhalten verpflichtet worden ist.

Die weitere Verzögerung ergibt sich nach Ansicht des Geschäftsführers des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte (bpt), Heiko Färber, durch die Juni 2024 stattfindenden Europawahlen. Denn bis dahin wird es keine Neufassung der Verordnung mehr geben und anschließend muss auf die neue EU-Kommission gewartet werden, die frühestens Ende 2024 ihre Arbeit aufnimmt. Dies bedeutet für die Novelle der TAppV mindestens eine Verzögerung bis Frühjahr/ Sommer 2025. Dann wiederum findet im Herbst 2025 in Deutschland die Bundestagswahl statt und es muss eine neue Regierung sowie ein neuer Koalitionsvertrag ausgehandelt werden, weshalb es mit der Novellierung der TAppV nicht vor Frühjahr 2026 weiter geht. Dies wiederum bedeutet, dass frühestens im Frühjahr 2027 die TAppV im Gesetzblatt veröffentlicht werden kann – sofern alles sehr rasch und optimal läuft …

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