Fachkräfteeinwanderung: Tierarzt ist jetzt Engpassberuf

Die „Blaue Karte EU“ ist das Gegenstück zur US-Greencard. Sie ist eine Arbeitserlaubnis für Ausländer in EU-Staaten. Bevorzugt wird sie an Einwanderer vergeben, die in sogenannten „Engpassberufen“ arbeiten, in denen Fachkräftemangel herscht. Ab November 2023 gehören auch Tierärztinnen und Tierärzte als eigene Gruppe dazu.

Mit der Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2021/1883 wurde für die Einwanderung von Fachkräften auch einige weitere Voraussetzungen geändert:

  • So sinkt zum Beispiel die Grenze für das notwendige Mindestgehalt: Sie liegt für Engpassberufe jetzt bei 45,3 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (im Jahr 2023: 39.682,80 Euro).
  • Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18b AufenthG) haben nun einen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. 

Mehr Informationen zum neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz hier